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MATTSCHEIBE, NETZ 1. Juli 2008, 19:26 Uhr 0 Kommentare

Verleger legen im Streit über ARD-/ZDF-Internetseiten nach

Die öffentlich-rechtlichen Sender führen sich im Netz an manchen Stellen auf wie private Informationsanbieter. Das ist Verlegern und Privatsendern ein Ärgernis. Sie fordern weitere Beschränkungen wegen eines zurecht beklagten Wildwuchses, schlagen dabei aber über die Stränge.

Wie sinnvoll es ist, den öffentlich-rechtlichen Sendern mit der diskutierten Fassung des zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags im Internet Grenzen aufzuzeigen, belegen die nun geäußerten Nachbesserungswünsche. Die vorgesehene Negativliste, was ARD und ZDF alles im Netz nicht dürfen sollen, soll nach dem Wunsch derer, die sich nun zu Wort melden, derart aufgebläht werden, dass im nächsten Schritt wohl einzelne Themenkomplexe, Themen oder sogar mögliche Überschriften aufgenommen werden müssten.

Bislang ist es versäumt worden, konkret zu fassen, was sendungsbezogene Inhalte sein sollen. Dass es zur Tagesschau eine Seite gibt, auf der auch Text steht, müsste dabei außer Frage stehen. Was dort verlesen wird, ist nicht Video, sondern Text. Warum also nicht die zugrundeliegenden Informationen öffentlich machen? Dieser Bezug würde aber fehlen, wenn anlässlich einer Einkommenssteuerdebatte im Bundestag ein Steuerrechner auf der Seite gestartet würde.

Die Grenze dazwischen ist fließend, und bislang hat niemand wirklich versucht, eine scharfe Linie zu ziehen. Stattdessen gibt es die Bestrebung, ARD und ZDF dazu zu verpflichten, Videos nach sieben Tagen wieder aus dem Netz zu nehmen. Wenn das derzeit mit Tagesschau-Ausgaben gemacht wird, schreien viele laut “Zensur”.

Diskutiert wird lieber über eine Vorlage, die niemanden glücklich macht. Und wo sie beim Beschränkungsmarathon schon mit dabei sind, legen die Zeitschriftenverleger nach. Sie fordern nun eine generelles Verbot von Ratgeberportalen – wohlgemerkt auch sendungsbezogener Seiten. Ihre Argumentation: Sendungsbezogene Ratgeberportale würden eine Negativliste im Rundfunkstaatsvertrag in ihr Gegenteil verkehren. Die BBC führe das gerade vor. Der britische öffentlich-rechtliche Sender wolle 65 neue Websites im Internet starten.

Auch RTL will mehr Einschränkungen. In Köln hat man Angst, dass Inhalte jeder Art zu sendungsbezogenen umdeklariert würden, nur weil es eine kurze Sendung auf einem der fast zuschauerfreien ARD- bzw. ZDF-Digitalkanäle gebe. Wenn Eins extra, ZDF.infokanal und Co. zu Service-Sendern würden, wäre der Weg für clickträchtige Ratgeber-Portale frei. Heimlich wird ein neues Fass aufgemacht, nämlich die Frage, ob ARD und ZDF überhaupt die Digitalkanäle anbieten und so weiter wuchern sollen. Bislang hatte sich darum kaum jemand geschert – obwohl Eins extra mit einer Dauer-Tagesschau von 9 bis 19 Uhr längst zu einem Angebot geworden ist, das einem Nachrichtensender ähnelt, den die ARD eigentlich nicht anbieten darf.







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