NETZ
19. Januar 2007, 07:06 Uhr
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Das Sauen geht weiter

Man muss schon saublöd sein – aus Sicht der Media-Saturn-Holding und ihres Anwalts Joachim Steinhöfel, wenn man Gefallen und den Werbeplakaten des Unternehmen findet und diese mit Kommentaren oder satirischen Erwähnungen bedenkt. “Sauerei” sollen offenbar nur sie sagen dürfen – deshalb mahnen sie wieder fließig ab.
Diesmal hat es die Seiten media-bloed.de und fettisch.de getroffen, die offensichtlich die Elektromärkte als Opfer ihrer Satiren auserkoren haben und dieselben bissigen Bildchen auch gern auf beiden Seiten zeigen. Konkret geht es zuerst um eine Grafik, die im vergangenen Herbst auf media-bloed.de veröffentlicht wurde und die
erklärtermaßen “allein zu Unterhaltungszwecken” dient und “ausschließlich als Persiflage, Satire oder Parodie zu verstehen” ist.
Lachen wollte Steinhöfel aber nicht: Darstellung und Slogan “Media-blöd.de - Du blöd so wie Sau” stellten aus seiner Sicht einen Missbrauch der “markenrechtlich geschützten Grafik-Marke Mediamarkt” dar, wodurch die Markenrechte des
Mediamarktes Berlin-Neukölln (aber keines anderen) verletzt würden. Außerdem würde dem Mediamarkt Berlin-Neukölln unterstellt, seine Kunden als Säue zu bezeichnen. Schon seltsam, dachte der Macher von media-blöd.de, weil er doch in vielen Märkten bemerkt hatte, dass die Entrees mit “Schwein-gang” und “Sau-sgang” beklebt waren.
Ein saumäßiger Streit wäre ihm aber ungelegen gekommen, er nahm die Bilder aus dem Netz. Weil alles nur Satire sein soll, stellte er aber sie später wieder ein. Steinhöfel surfte vorbei – und zack gab’s wieder eine Abmahnung. Dem Mediamarkt in Wolfsburg (ach so) gefielen die Bilder überhaupt nicht – eine Abmahnpraxis, die die FAS im vergangenen Jahr als “größte Sauerei des Jahres” betitelt hatte.
Derber ist die Veröffentlichung bei fettisch.de – mit dem Slogan “Saddam-Sau - Sautot das Schwein!” Ob das witzig ist, soll hier nicht diskutiert werden. Dass es abwegig ist, den Bloggern die Verletzung von Markenrechten, wettbewerbsrechtliche Verstöße und die Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts von Mediamakt vorzuwerfen, erläutert Arne Trautmann. Das gelte auch für das Saddam-Bild, es sei zwar “schon im Bereich des albenden Unsinns und sicher auch übertriebener Geschmacklosigkeit, aber die ist nicht justiziabel.”
Das Sauen geht also weiter – eine Rechtsanwaltskanzlei will die Marke “Mediamarkt” nicht nur sauber, sondern auch – auf Kosten der Meinungs- und Kunstfreiheit - von Satire freihalten und gleichzeitig die eigene Kasse voll halten. Dass es Steinhöfel & Co. besonders ums Geld geht, ist bei Rainer Sacht nachzulesen, der es auf einen Prozess ankommen ließ. In der Sache bekam er kein Recht, war doch einfach so ein Ausschnitt eines Mediamarkt-Plakats verwendet worden. Das Gericht verhinderte aber die Bereicherung auf Kosten eines Bloggers und drückte den Streitwert von 50.000 Euro auf 10.000 Euro.
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